Wasserballregeln

     
       
       
     
    ABTEILUNG WASSERBALL: Deutscher Schwimm-Verband e.V. Amtliche Mitteilungen vom 15.07.2020

    ABTEILUNG WASSERBALL: Deutscher Schwimm-Verband e.V. Amtliche Mitteilungen vom 12.06.2020

    Änderungen des Fachteils Wasserball vom 28.07.2020

    An alle Vereine: Im Deutschen Schwimm-Verband e.V. Information zu den beschlossenen
    Regeländerungen zum 01.07.2019
    FINA beschließt Regeländerungen 30.12.2018
    Anweisungen Schiedsrichter Saison 2015/16 Stand 30.09.2015
    Durchführungsbestimmungen für die Meisterschaftsrunde 2014/15 der Bundesliga Wasserball
    der Männer
    Regeländerung Wasserball, gültig ab 11.01.14 Herausstellung Centerverteidiger
    Anweisung Schiri 2013 - 2014
    Anweisung Beobachter 2013 - 2014
    Ergänzende Zusatzregeln DSV 13.04.2013
    Wettkampfbestimmungen Wasserball Ausgabe 2011 (In der Fassung vom 09.04.2011)
    Mit eingearbeiteten Änderungsbeschlüssen des Fachausschuss Wasserball vom 24.04.2010 zu Regeländerungen WB Wasserball redaktionelle Einarbeitung: Sabine Göbel Quelle: DSV 26.07.2010
    Neuer Spielmodus in der Wasserball-Bundesliga Quelle: DSV 26.03.2009  
    Änderungen Wettkampfbestimmungen Wasserball  
    Fina-Wasserballregeln  Bitte beachtet den Copyright-Vermerk

    Anforderungen an Wettkampfanlagen 2004  Bitte beachtet den Copyright-Vermerk
    Schiedsrichter Weisungen für die Saison 2005 Bitte beachtet den Copyright-Vermerk
    WB-Regeln neu vom 06.08.2005  Bitte beachtet den Copyright-Vermerk
    Wettkampfbestimmungen Wasserball (in der Fassung vom 01.01.2006)
    Wettkampfbestimmungen Wasserball (in der Fassung vom 18.10.2008)

    (Anfang des Auszuges, weitere Informationen hier)
     
    § 316 Spielfeld
     
    (1) Bei amtlichen Spielen der Männer darf der Abstand zwischen den beiden Torlinien nicht kleiner als 20 m und nicht größer als 30 m sein. Bei Spielen der Frauen beträgt die maximale Abmessung des Feldes 25 m in der Länge. Die Spielfeldbreite darf nicht kleiner als 10 m und nicht größer als 20 m sein. Die Spielfeldbegrenzungslinien müssen auf jeder Seite 0,30 m hinter der Torlinie enden. Die Wassertiefe muss an allen Stellen mindestens 1,80 m (nach Möglichkeit 2.00 m) betragen. Die Lichtstärke darf 600 Lux nicht unterschreiten.
     
    (2) Deutliche Markierungen müssen an beiden Seiten des Spielfeldes vorhanden sein, und zwar
    a)für die Torlinien und die Spielfeldmitte weiß
    b)für die 2 m-Linie vor den Torlinien rot
    c)für die 5 m-Linie vor den Torlinien gelb
    Die seitlichen Begrenzungslinien des Spielfeldes sind von der Torlinie bis zur 2m-Linie rot zu markieren: von der 2m-Linie bis zur 5m-Linie sind diese gerb und vor der 5m-Linie bis zur Mittellinie grün zu markieren_
     
    (3) Genügend Raum muss vorhanden sein. damit sich die Schiedsrichter ungehindert von einem Spielfeldende zum anderen bewegen können. An den Torlinien muss ebenfalls genügend Platz für einen Torrichter vorhanden sein_
     
    (4) Eine rote Marke muss an jeder Schmalseite des Spielfeldes 2 m von der Ecke des Spielfeldes an der Seite gegenüber dem Protokolltisch entfernt angebracht sein, um den Wiedereintrittsraum zu bezeichnen.
     
    (5) Die Wassertemperatur muss bei amtlichen Spielen mindestens 18°C betragen. Abweichungen sind durch den Vorsitzenden der Fachsparte Wasserball des DSV bzw. dem zuständigen Wasserballwart zu genehmigen.
     
    (6) Der Ausrichter ist dafür verantwortlich, dass das Spielfeld die richtigen Maße und Markierungen hat, und hat alle vorgeschriebenen Einrichtungen und Geräte bereitzustellen.
     
    § 317 Tore
     
    (1) Ein Wasserballtor besteht aus zwei Torpfosten und einer Querlatte, jeweils 0,075 m breit. die starr und rechtwinklig miteinander verbunden und weiß angestrichen sein müssen. Die Tore müssen an jedem Spielfeldende auf den Torlinien mit gleichem Abstand von den Seiten und nicht weniger als 0.30 m vor dem Spielfeldende angebracht sein.
     
    (2) Die Innenseiten des Tores müssen 3 m voneinander entfernt sein_ Wenn das Wasser 1,50 m oder tiefer ist. muss die Unterseite der Querlatte 0.90 m über dem Wasserspiegel liegen. Wenn das Wasser weniger als 1.50 m tief ist, muss die Unterseite der Querlatte 2.40 m über dem Boden des Beckens liegen.
     
    (3) Die Netze müssen schlaff hängen und so an den Torpfosten und an der Querlatte befestigt sein, dass sie den ganzen Torraum umschließen; sie dürfen nicht weniger als 0,30 m freien Raum innerhalb des Torraumes hinter der Torlinie lassen.
     
    § 318 Bälle
     
    Der Ball muss rund sein und eine Luftkammer mit selbstschließendem Ventil haben. Er muss wasserdicht sein, keine äußeren Nähte haben und darf nicht mit Fett oder einer anderen Substanz eingerieben sein.
    (2) Das Gewicht des Balles muss 400-450 g betragen.
     
    (3) Bälle für Spiele der Männer müssen einen Umfang von 0,68-0.71 m haben; der Luftdruck muss 90-97 kPa betragen.
     
    (4) Bälle für Spiele der Jugendklasse D, der Frauen und der Masters müssen einen Umfang von 0.65-0,67 m haben; der Luftdruck muss 83-90 kPa betragen.
     
    § 319 Flaggen
     
    Für die Sekretäre sind eine rote, eine weiße und eine blaue Flagge mit den Maßen 0,35 x 0.20 m bereitzuhtitleen.
     
    § 320 Kappen
    (1) Die Farbe der Kappen beider Mannschaften muss sich deutlich unterscheiden. Diese darf nicht einfarbig rot sein und muss von der Farbe des Balles abweichen. Wenn sich die Farbe der Kappen nicht deutlich unterscheidet, muss eine Mannschaft auf Verlangen der Schiedsrichter weiße Kappen tragen. Die Torwarte tragen rote Kappen. Die Kappen müssen unter dem Kinn festgebunden sein; wenn ein Spieler seine Kappe während des Spiels verliert. muss der Spieler diese bei der nächsten Spielunterbrechung, wenn seine Mannschaft in Ballbesitz ist, wieder aufsetzen oder ersetzen. Die Kappen müssen während des ganzen Spiels getragen werden.
     
    (2) Die Kappen müssen mit einem nicht starren Ohrenschutz versehen sein, welcher die gleiche Farbe haben muss. wie die der Kappen. Ausgenommen ist der Ohrenschutz der Kappe des Tonwartes, welcher auch rot sein darf.
     
    Die Kappen müssen an beiden Seiten Nummern mit 0,10 m Höhe tragen. Der Torwart trägt die Kappe Nr. 1; die anderen Kappen müssen von 2 bis 13 nummeriert sein. Ein Ersatztorwart muss eine rote Torwartkappe Nr. 13 tragen. Ein Spieler darf seine Kappennummer während des ganzen Spieles nicht wechseln, außer wenn es der Schiedsrichter gestattet hat und es dem Sekretär bekannt gegeben worden ist.


    (4) Mannschaften, die den DS'! bei internationalen Spielen vertreten, müssen an der Vorderseite der Kappen die Buchstaben GER und können die Nationalfarben tragen. Die Buchstaben GER müssen 0.04 m groß sein.
     
    § 321 Mannschaften
     
    (1) Die Mannschaften bestehen aus sieben Spielern. darunter ein Torwart. der die Torwartkappe tragen muss. Nicht mehr als sechs weitere Austauschspieler dürfen bereitstehen. In einem Turnier können bis zu 15 Spieler bereitgehtitleen werden, jedoch nur 13 an einem Spiel teilnehmen. Eine Mannschaft, die mit weniger als sieben Spielern spielt. braucht keinen Torwart zu haben.
     
    (2) Die nicht am Spiel teilnehmenden Spieler und die sonstigen Begleiter müssen mit Ausnahme des Trainers zusammen auf der Bank gegenüber dem Protokolltisch sitzen. Die Spieler und Begleiter dürfen die Bank nur in den Pausen zwischen den Spielabschnitten verlassen. Dem Trainer der angreifenden Mannschaft ist es erlaubt. sich jederzeit bis zur 5m-Linie zu bewegen. Die Mannschaften müssen die Seiten zur Halbzeit und nach Ende des ersten Abschnitts einer Spielverlängerung wechseln.
     
    (Beachte:
    a)Der Trainer darf. wenn seine Mannschaft den Ball besitzt und angreift bis zur 5m-Linie coachen. Dabei muss er etwa 2 m Abstand vom Schiedsrichter haften und darf dessen Bewegungsfreiheit nicht behindern. Wechselt der Ball den Besitzer, muss der Trainer unverzüglich und schnellsten zur Bank zurückgehen. Wenn er den Schiedsrichter beleidigend kritisiert oder behindert. muss er durch Zeigen der gelben Karte verwarnt werden. Er darf sich für den Rest des Spiels. mit Ausnahmen in den Pausen und nach einem Torgewinn. nur noch im Bereich der Bank bewegen. von der er seinen Spielern Anweisungen geben kann. Bei weiteren Missachtungen durch den Trainer muss ihm die rote Karte gezeigt werden, und er muss den Wettkampfbereich verfassen.
    b)Ein Trainer. der durch eine rote Karte von der Bank verwiesen wurde, kann durch einen Mannschaftsbegleiter, der auf der Bank sitzt mit allen Rechten und Pflichten verbeten werden. Der Trainer oder der Mannschaftsbegleiter hat auf die Disziplin auf der Bank einzuwirken.
    c)Ein Spieler hat nach seinem dritten persönlichen Fehler, oder wenn der Spieler für die restliche Spielzeit ausgeschlossen wurde, den Wettkampfbereich zu verfassen.)
     
    (3) Die Mannschaftskapitäne müssen Spieler ihrer Mannschaft sein. Sie haben auf die
    sportliche Disziplin ihrer Mannschaft einzuwirken.
     
    (4) Die Spieler müssen zwei nicht durchsichtige Badehosen oder Badehose und Unterziehhose tragen. Für weibliche Spieler gelten analog Badeanzüge. Vor der Teilnahme an einem Spiel müssen sie alle Gegenstände entfernen, die Verletzungen verursachen könnten_
     
    (5) Spieler dürfen nicht mit Fett, Öl oder ähnlichen Substanzen eingerieben sein. Wenn ein Schiedsrichter vor einem Spiel feststellt, dass eine derartige Substanz benutzt wird, muss er anordnen, dass diese sofort entfernt wird; deshalb darf der Spielbeginn nicht hinausgezögert werden. Wenn dieser Regelverstoß (Abs. 4 und 5) nach Spielbeginn bemerkt wird, muss der betreffende Spieler für den Rest des Spieles ausgeschlossen werden; ein Austauschspieler darf sofort in das Spielfeld aus dem Wiedereintrittsraum eintreten.
     
    (5) Vor Spielbeginn müssen die Mannschaftskapitäne in Gegenwart der Schiedsrichter losen:
    der Gewinner hat die Wahl der Seite.
     
     
    § 322 Austauschspieler
     
    (1) Ein Austauschspieler darf in das Spielfeld von überall her in folgenden Fällen eintreten:
    a)während der Pausen zwischen den Spielabschnitten und denen während einer Spielverlängerung:
    b)nach einem Torgewinn;
    c)während einer Aus-Zeit:
    d)um einen Spieler zu ersetzen. der blutet oder verletzt ist.
     
    (2) Ein Spieler darf jederzeit ersetzt werden. Er muss das Spielfeld am Wiedereintrittsraum nahe seiner eigenen Torlinie verlassen. Der Austauschspieler darf in das Spielfeld vom Wiedereintrittsraum her einschwimmen, sobald der Spieler sichtbar an der Wasseroberfläche im Wiedereintrittsraum aufgetaucht ist. Wenn der Torwart ersetzt wird. muss der Austauschspieler die Torwartkappe tragen. Ein Austausch ist untersagt zwischen dem Zeitpunkt. in dem der Schiedsrichter einen Strafwurf verhängt. und dem der Ausführung eines Strafwurfs, es sei denn während einer Aus-Zeit.
     
    (3) Ein Austauschspieler muss bereit sein, unverzüglich einen Spieler zu ersetzen. Andernfalls läuft das Spiel ohne ihn weiter; er darf dann jederzeit in das Spielfeld aus dem Wiedereintrittsraum einschwimmen.
     
    (4) Ein Torwart. der durch einen Austauschspiel er ersetzt worden ist, darf bei Wiedereintritt auf jedem Platz spielen
     
    (5) Solle ein Torwart aus einem gesundheitlichen Grund aus dem Spie: ausscheiden, muss der Schiedsrichter seinen sofortigen Ersatz durch einen Austauschspieler gestatten; dieser Spieler muss die Torwartkappe tragen.
     
    § 323 Kampfgericht
     
    (1) In der Regel setzt sich das Kampfgericht aus zwei Schiedsrichtern, zwei Torrichtern, zwei Zeitnehmern und zwei Sekretären zusammen; sie haben nachstehend genannte Aufgaben. In einem Spiel mit zwei Schiedsrichtern. aber ohne Torrichter müssen die Schiedsrichter die Aufgaben der Torrichter (ohne deren Signale) übernehmen (s.§ 326 Abs. 2).
     
    Anmerkung:
    Die Flaggensignale R und S im Anhang Anzeige der Kampfrichter' sind durch die vier entsprechenden Handzeichen zu ersetzen.
     
    (2) Die Kampfrichter können wie folgt eingesetzt werden.
     
    a) Schiedsrichter und Torrichter:
    - zwei Schiedsrichter und zwei Torrichter zwei Schiedsrichter ohne Torrichter ein Schiedsrichter und zwei Torrichter
     
    b) Zeitnehmer und Sekretäre:
    ein Zeitnehmer und ein Sekretär:
    Der Zeitnehmer nimmt die Zeit des ununterbrochenen Barbesitzes einer Mannschaft (§ 337 Abs. 18).
    Der Sekretär nimmt die tatsächliche Spielzeit, die Aus-Zeiten und die Pausen zwischen den Spielabschnitten sowie die Ausschlusszeiten von Spielern, die nach diesen Regeln aus dem Spielfeld gewiesen wurden. Er ist für das Spielprotokoll (§ 328 Abs. 1 Buchst. a) verantwortlich und muss die Ausschlusszeiten der Spieler festhtitleen. die entsprechend den Regeln aus dem Spielfeld gewiesen worden sind.
     
    zwei Zeitnehmer und ein Sekretär:
    Zeitnehmer 1 nimmt die tatsächliche Spielzeit, die Aus-Zeiten und die Pausenzeiten. Zeitnehmer 2 nimmt die Zeit des ununterbrochenen Ballbesitzes einer Mannschaft (§ 337 Abs.) 8).
    Der Sekretär ist für das Spielprotokoll verantwortlich (§ 328 (es. 1 Buchst a) und erledigt die Aufgaben nach § 328.
     
    zwei Zeitnehmer und zwei Sekretäre:
    Zeitnehmer 1 nimmt die tatsächliche Spielzeit, die Aus-Zeiten und die Pausen zwischen den Spielabschnitten.
    Zeitnehmer 2 nimmt die Zeit des ununterbrochenen Ballbesitzes einer Mannschaft (s. § 337 Abs- 18).
    Sekretär 1 ist für das Spielprotokoll verantwortlich (s- § 328 Abs. 1 Buchst. a). Sekretär 2 übernimmt die Aufgabe nach § 328 Buchstabe b, c. d.
     
    § 324 Schiedsrichter
     
    (3) Die Schiedsrichter besitzen die vollkommene Kontrolle über das Spiel. Sie haben auf die Einhtitleung der WB zu achten und diese durchzusetzen. Ihre Autorität gegenüber den Spielern ist während der ganzen Zeit wirksam. solange sie und die Spieler sich im Bereich des Bades aufhtitleen. Ale Tatsachenentscheidungen der Schiedsrichter sind endgültig: ihre Auslegung der Regeln muss für die Dauer des Spieles befolgt werden. Die Schiedsrichter dürfen bei der Beurteilung von Spielsituationen nur von dem ausgehen, was sie tatsächlich sehen, und nicht von dem, was sie vermuten.
     
    (2) a) Die Schiedsrichter müssen den Beginn und Wiederbeginn eines Spieles anpfeifen und Tore. Torabwürfe. Eckwürfe (ob von den Torrichtern angezeigt oder nicht). Schiedsrichtereinwürfe und Regelverstöße anzeigen. Ein Schiedsrichter darf seine Entscheidung ändern, solange der Ball noch nicht wieder im Spiel ist.
     
    b) Die Schiedsrichter müssen mit einer gelben und einer roten Karte ausgerüstet sein. Durch Zeigen der gelben Karte wird der Trainer/Mannschaftsbegleiter verwarnt, durch Zeigen der roten Karte wird der Trainer/Mannschaftsbegleiter aus dem Wettkampfbereich verwiesen. Die Verwarnung bzw. die Verweisung aus dem Wettkampfbereich muss in das Wettkampfprotokoll eingetragen werden.
     
    (3) Die Schiedsrichter müssen die Anzeige eines Regelverstoßes unterlassen. wenn nach ihrer Ansicht hierdurch ein Vorteil für die Mannschaft des schuldigen Spielers entstehen würde. Die Schiedsrichter dürfen nicht auf einfachen Fehler erkennen, solange es noch eine Möglichkeit gibt. den Ball zu spielen.
     
    (Beachte:
    Die Schiedsrichter müssen diesen Grundsatz voll ausnutzen. Sie sollen z. B. nicht einen Fehler zugunsten eines Spielers anzeigen. der den Ball besitzt und auf das gegnerische Tor zu schwimmt denn dies würde einen Vorteil für die Mannschaft des schuld, en Spielers bedeuten.)
     
    (4) Die Schiedsrichter dürfen jeden Spieler. Austauschspieler. Trainer, Mannschaftsbegleiter oder Zuschauer aus dem Wettkampfbereich verweisen, wenn deren Verhtitleen sie daran hindert, ihren Pflichten ordnungsgemäß und unbefangen nachzukommen.


    (5) Die Schiedsrichter können das Spie: jederzeit abbrechen. wenn nach ihrer Meinung das Verhtitleen der Spieler oder Zuschauer oder andere Umstände die einwandfreie Durchführung des Spiels verhindern. Wenn das Spiel abgebrochen werden musste. haben die Schiedsrichter dem zuständigen Rundenleiter unter Schilderung des Sachverhtitles binnen drei Tagen zu berichten. Wenn sich feststellen lässt, welche Spieler an dem Grund
    des Abbruchs beteiligt waren. ist das Spiel für deren Mannschaft(en) als verloren nach § 314 zu werten.
    (6) In einem Spiel mit einem Schiedsrichter muss dieser auf der Seite des Protokolltisches amtieren: die Torrichter müssen auf der gegenüberliegenden Seite sitzen‑
     
    § 325 Zweischiedsrichtersystem
    (1) Die Schiedsrichter haben die absolute Machtbefugnis während des Spiels und gleiches Recht. Regelverstöße festzustellen und Strafen zu verhängen. Meinungsverschiedenheiten der Schiedsrichter bilden keine Grundlage für einen Einspruch oder eine Klage.
     
    (2) Der Turnierleiter kann die Seite bestimmen, von der aus die Schiedsrichter amtieren.
    (3) Zu Beginn eines Spielabschnittes gibt der Schiedsrichter das Zeichen zum Spießbeginn, der an der Seite des Protokolltisches amtiert
    (4) Vor Wiederbeginn eines Spiels müssen sich die Schiedsrichter davon überzeugen, dass die Mannschaften mit der richtigen Zahl von Spielern im Wasser sind.
     
    (5) Nach einem Torgewinn gibt der Schiedsrichter, der im Angriffsraum amtierte, als das Tor erzielt wurde, das Zeichen zum Wiederbeginn.
     
    (6) Jeder Schiedsrichter darf in jedem Teil des Spielfeldes einen Regelverstoß feststellen. Aber jeder Schiedsrichter muss vor allem sein Augenmerk auf die Angriffssituation lenken. wenn sich der Angriff gegen das Tor zu seiner Rechten richtet. Der Schiedsrichter im Nichtangriffsraum soll nicht näher zum angegriffenen Tor stehen als auf Höhe des am weitesten zurückliegenden Spielers der angreifenden Mannschaft.
     
    (7) Wenn der Schiedsrichter entscheidet, dass ein Freiwurf, Torabwurf oder Eckball auszuführen ist, muss er pfeifen; beide Schiedsrichter müssen die Angriffsrichtung zeigen: damit sollen alle an den verschiedenen Stelzen des Spielfeldes befindlichen Spieler schnell erkennen können. welcher Mannschaft der Wurf zugesprochen worden ist. Um Zweifel auszuschließen, muss der entscheidende Schiedsrichter die Stele zeigen. von der aus der Wurf auszuführen ist.
     
    (6) Das Zeichen für einen Strafwurf muss der Schiedsrichter im Angriffsraum geben; wenn jedoch ein Spieler wünscht. den Wurf mit der linken Hand auszuführen, kann der Schiedsrichter im Nichtangriffsraum das Zeichen geben.
    (9) Wenn gleichzeitig von beiden Schiedsrichtern Freiwürfe derselben Mannschaft zuerkannt werden, fällt der Wurf dem Spieler zu, den der Schiedsrichter im Angriffsraum verhängt hat.
     
    (10) Wenn gleichzeitig einfache Fehler für beide Mannschaften festgestellt werden, ist ein Schiedsrichtereinwurf auszuführen. den der Schiedsrichter im Angriffsraum ausführt
     
    (11) Wenn ein Schiedsrichter gegen die eine Mannschaft einen Ausschlussfehler verhängt und im gleichen Augenblick der andere einen Strafwurffehler gegen die zweite Mannschaft, sind beide regelverletzenden Spieler auszuschließen; ein Schiedsrichtereinwurf ist auszuführen.
     
    (12) Wenn zur gleichen Zeit ein Schiedsrichter auf einen einfachen Fehler entscheidet und der andere einen Ausschussfehler oder Strafwurffehler verhängt. muss der Ausschlussfehler oder der Strafwurffehler verhängt werden.
    Wenn gleichzeitig Strafwurffehler für beide Mannschaften verhängt werden, ist zunächst der Wurf durch die Mannschaft auszuführen, die zuletzt im Ballbesitz war Nach dem zweiten



    Strafwurf beginnt das Spiel wieder mit einem Freiwurf auf der Spielfeldmitte durch die den ersten Strafwurf ausführende Mannschaft.
    § 326 Torrichter
     
    (1) Die Torrichter sitzen auf der Seite des Protokollfisches, jeder in Höhe der verlängerten Torlinie am Ende des Spielfeldes_
    Sie haben folgende Aufgaben:
    a) mit einem senkrecht ausgestreckten Arm anzuzeigen, wenn die Spieler sich bei
    Beginn eines Spielabschnittes ordnungsgemäß auf ihrer eigenen Torlinie befinden,
    b) mit beiden senkrecht ausgestreckten Armen einen unkorrekten Beginn oder
    Wiederbeginn anzuzeigen,
    c) mit einem waagerecht und in die jeweilige Angriffsrichtung zeigenden Arm einen Torabwurf anzuzeigen.
    d) mit einem waagerecht und in die jeweilige Angriffsrichtung zeigenden Arm einen Eckwurf anzuzeigen,
    e) mit beiden ausgestreckten und überkreuzten Armen ein Tor anzuzeigen,
    f) mit beiden senkrecht ausgestreckten Armen einen regelwidrigen Wiedereintritt eines
    ausgeschlossenen Spielers oder eines regelwidrigen Eintritt eines Austauschspielers
    anzuzeigen.
    (2) Jeder Torrichter muss mit einem Vorrat an Bällen ausgerüstet sein Er hat einen Ball auf Anweisung des Schiedsrichters dem Torwart für einen Torabwurf oder dem nächsten Spieler der angreifenden Mannschaft zuzuwerfen
     
    § 327 Zeitnehmer
    (1) Die Zeitnehmer haben folgende Aufgaben:
    a) die genauen Zeiten des tatsächlichen Spieles, die Aus-Zeiten und die Pausen zwischen den Spielabschnitten zu nehmen
    b) die Zeit ununterbrochenen Ballbesitzes jeder Mannschaft zu nehmen;
    c) die Ausschusszeiten von Spielern, die aus dem Spielfeld gewiesen worden sind. zusammen mit den Wiedereintrittszeiten solcher Spieler oder ihrer Ersatzspieler zu nehmen:
    d) das Ende einer Aus-Zeit durch Pfiff anzuzeigen
    e) hörbar den Beginn der letzten Minute des Spiels oder einer Spielverlängerung anzuzeigen.
     
    (2) Ein Zeitnehmer muss durch Pfiff (oder sonst wie deutlich, akustisch wirksam und gut hörbar) das Ende jeden Spielabschnittes unabhängig von den Schiedsrichtern anzeigen: sein Signal hat sofortige Wirkung außer
    a) wenn ein Schiedsrichter zur gleichen Zeit einen Strafwurf verhängt: dann muss dieser in Übereinstimmung mit diesen Regeln ausgeführt werden;
    b) wenn der Ball sich im Fuge befindet und die Torlinie überschreitet: dann entsteht dadurch ein Torgewinn.
     
    § 328 Sekretäre
     
    Die Sekretäre haben folgende Aufgaben:
    a) das Spielprotokoll zu führen; es muss die Namen der Spieler, den Spielstand. die Ausschlussfehler, die Strafwurffehler. die Aus-Zeiten und die persönlichen Fehler der Spieler enthtitleen
     
    b) die Ausschlusszeiten von Spielern zu kontrollieren und das Ende der Ausschlusszeit anzuzeigen; dazu müssen sie die mit der Kappenfarbe des Spielers entsprechende Flagge aufzeigen, außer wenn ein Schiedsrichter den Wiedereintritt eines ausgeschlossenen Spielers oder den Eintritt eines Austauschspielers anordnet. sobald dessen Mannschaft den Ballbesitz wieder erlangt hat.
    c) mit der roten Flagge und durch einen Pfiff einen regelwidrigen Wiedereintritt eines ausgeschossenen Spielers oder einen regelwidrigen Eintritt eines Austauschspielers oder nach einem Flaggensignal eines Torrichters einen regelwidrigen Wiedereintritt eines Spielers oder Eintritt eines Austauschspielers anzuzeigen; mit diesem Signal ist das Spiel sofort anzuhtitleen.
    d) unverzüglich die Verhängung eines dritten persönlichen Fehlers gegen einen Spieler anzuzeigen, und zwar:
    - mit der roten Flagge. wenn der dritte persönliche Fehler ein Ausschlussfehler ist; -mit der roten Flagge und einem Pfiff, wenn der dritte persönliche Fehler ein Strafwurffehler ist.
     
    § 329 Spieldauer
     
    (1) Ein Spie. besteht aus vier Spielabschnitten von acht Minuten tatsächlicher Spielzeit. Die Zeit beginnt am Beginn jedes Spielabschnittes, wenn ein Spieler den Ball berührt. Bei allen Htitlesignalen ist die Uhr anzuhtitleen, bis der Ball die Hand des Spielers verlässt, dessen Mannschaft der Wurf zuerkannt worden ist. oder wenn ein Spieler den Ball nach einem Schiedsrichtereinwurf berührt.
     
    (2) Zwischen dem ersten und zweiten sowie zwischen dem dritten und vierten Spielabschnitt liegt jeweils eine Pause von zwei Minuten: zwischen dem zweiten und dritten Spielabschnitt beträgt die Pause fünf Minuten. Die Mannschaften und die Mannschaftsbegleiter müssen die Seiten vor Beginn des dritten Spielabschnittes und des zweiten Abschnitts einer Spielverlängerung wechseln.
     
    (3) Eine sichtbare Uhr soll die Zeit absteigend zeigen, d.h. die Zeit. die noch im jeweiligen Spielabschnitt verbleibt.
     
    § 329aAus-Zeit
     
    (1) Die Dauer einer Auszeit beträgt eine Minute. Eine Mannschaft hat in einem Spiel das Recht auf drei Aus-Zeiten; die dritte Aus-Zeit darf nur während einer Spielverlängerung angefordert werden. Die Trainer r Mannschaftsbegleiter dürfen während einer Aus-Zeit die Mittellinie nicht überschreiten. Der Sekretär muss nach 45 Sekunden ein Signal geben. Die Mannschaften müssen sich in Ihren Spielhälften aufhtitleen
    Die Aus-Zeit kann jederzeit, einschließlich nach einem Torgewinn, von dem Trainer/Mannschaftsbegleiter (wenn kein Trainer vorhanden ist) der im Ballbesitz befindlichen Mannschaft oder der den Schiedsrichtern vor dem Spiel benannten Person (wenn kein Trainer vorhanden ist) durch Zuruf „Aus-Zeit“ und das Handzeichen in Form eines T zum Schiedsrichter oder Sekretär hin angefordert werden. Der Schiedsrichter oder der Sekretär muss durch einen Pfiff das Spie: sofort unterbrechen und die Spieler müssen unverzüglich in ihre eigene Spielhälfte zurückkehren.
     
    (2) Der Ablauf der Aus-Zeit muss mit einem Signal hörbar angezeigt werden: das Spiel wird dann unverzüglich auf Pfiff des Schiedsrichters durch die im Barbesitz befindliche Mannschaft von oder hinter der Mittellinie aus wieder begonnen werden. es sei denn, dass eine Aus-Zeit vor der Ausführung eines Straf- oder Eckwurfs angefordert worden ist; diese haben Vorrang:
     
    (Beachte: Nach Ende der Aus-Zeit wird die Spielzeit fortgesetzt).
     
    (3) muss das Spiel unterbrochen werden: ein Spieler der gegnerischen Mannschaft bringt den Ball von der Mittellinie aus ins Spiel.
     
    (4) Wenn der Trainer 1 Mannschaftsbegleiter der nicht im Ballbesitz befindlichen Mannschaft eine Aus-Zeit anfordert. muss das Spiel unterbrochen werden und der gegnerischen Mannschaft ein Strafwurf zugesprochen werden.
     
    (5) Beim Wiederbeginn des Spiels nach einer Aus-Zeit können Spieler jeden beliebigen Platz im Spielfeld einnehmen, vorbehtitlelich der Regeln über Straf- und Eckwürfe.
     
    § 330 Spielbeginn
     
    (1) Bei Beginn jedes Spielabschnittes müssen sich die Spieler auf ihrer eigenen Torlinie mit ungefähr 1 m Zwischenraum und mindestens 1 m Entfernung von den Torpfosten aufstellen. Nicht mehr als zwei Spieler dürfen sich zwischen den Torpfosten aufhtitleen. Kein Körperteil eines Spielers darf auf der Wasseroberfläche vor der Torlinie sein.
    Wenn der Trainer 1 Mannschaftsbegleiter der im Ballbesitz befindlichen Mannschaft eine dritte oder weitere Aus-Zeit anfordert.
    (2) Wenn sich die Schiedsrichter über die Spielbereitschaft der Mannschaften vergewissert haben, gibt einer durch einen Pfiff das Zeichen zum Spielbeginn und gibt den Ball frei oder wirft ihn in die Spielfeldmitte ein.
     
    (3) Wenn der Ba l mit einem eindeutigen Vorteil für eine Mannschaft freigegeben oder eingeworfen worden ist, muss der Schiedsrichter diesen zurücknehmen und einen Schiedsrichtereinwurf an der Spielfeldmitte ausführen.
     
    § 331 Torgewinn
     
    (1) Ein Torgewinn ist erzielt, wenn der Ball vollständig die Torlinie zwischen den Torpfosten und unterhalb der Querlatte überschritten hat.
     
    (2) Ein Torgewinn kann von überall her innerhalb des Spielfeldes erzielt werden: nur der Torwart darf nicht über die Spielfeldmitte hinaus schwimmen und dort den Ball berühren.
     
    (3) Ein Torgewinn kann mit jedem Körperteil außer der geballten Faust erzielt werden. Er kann auch durch Dribbeln des Balles in das Tor erzielt werden. Bei Beginn oder Wiederbeginn des Spiels müssen mindestens zwei Spieler (außer dem verteidigenden Torwart) den Ball absichtlich spielen oder berührt haben, außer:
    bei einem Strafwurf
    bei einem Freiwurf eines Spielers in das eigene Tor
    bei einem unmittelbaren Wurf als Torabwurf
    bei einem unmittelbaren Wurf als Freiwurf außerhalb des 5 m- Raums_
     
    (Beachte:
    a) Ein Torgewinn kann von einem Spieler erzielt werden, der unmittelbar von außerhalb des 5m-Raums wirft. nachdem seiner Mannschaft ein Freiwurf von außerhalb des 5m-Raums für einen Regelverstoß außerhalb des 5m-Raums zuerkannt worden ist Wenn sich bei der Feststellung eines Regelverstoßes der Bali naher dem Tor der verteidigenden Mannschaft befindet. ist ein Torgewinn zuzuerkennen. wenn der Ball unverzüglich an die Stelle zurück gebracht wird,. an der der Regelverstoß begangen worden ist und er dann unmittelbar von dieser Stelle aus ausgeführt wird
     
    b) Ein Torgewinn kann unmittelbar nach Wiederbeginn eines Spiels nicht erzielt werden:
    - nach einer Auszeit
    - nach einem Torgewinn
    - nach einer Verletzung (auch einer blutenden)
    - nach dem Wiederaufsetzten der Kappe
    - wenn sich der Schiedsrichter den Ball geben lässt
    - wenn der Ball das Spielfeld seitlich verlassen hat)
     
    (4) Es ist als Torgewinn zu werten, wenn bei Ablauf von 30 Sekunden Barbesitz oder am Ende eines Spielabschnittes der Ball sich im Fug befindet und die Torlinie zwischen den Torpfosten passiert.
     
    (Beachte:
    a) Wenn unter Beachtung dieser Regel der 8a11 das Tor passiert nachdem er einen Torpfosten. die Querlatte, den Torwart oder einen verteidigenden Spieler getroffen hat und/oder vom Wasser abspringt, muss dies als Torgewinn gewertet werden. Wenn das Ende eines Spielabschnittes angezeigt wurde und der Ball dann absichtlich von einem angreifenden Spieler auf dem Weg ins Tor gespielt oder berührt wird, darf das nicht als Torgewinn anerkannt werden.
     
    b) Wenn der Ball in Richtung Tor f liegt und der Torwart oder ein anderer verteidigender Spieler das Tor herunterzieht oder ein verteidigender Spieler (außer dem Torwart) innerhalb seines eigenen 5m-Raums den Ball mit der Faust schlägt, um einen Torgewinn zu verhindern, muss der Schiedsrichter einen Strafwurf verhängen: dabei muss er davon ausgehen, dass nach seiner Meinung der Ball die Torlinie überschritten hätte. wenn dieser Regelverstoß nicht begangen worden wäre.
     
    cl Wenn der Ball im Fluge Richtung Tor auf dem Wasser landet und dann vollständig über die Torlinie treibt darf der Schiedsrichter dies nur dann als Torgewinn werten, wenn der Bali über die Torfinie unmittelbar auf Grund des Wurfes treibt.)
     
    § 332 Wiederbeginn nach einem Torgewinn
     
    Nach einem Torgewinn müssen die Spieler einen beliebigen Platz in ihrer Spielhälfte einnehmen. Kein Körperteil eines Spielers darf an der Wasseroberfläche vor der Mittellinie sein. Ein Schiedsrichter muss den Wiederbeginn des Spiel anpfeifen. Die tatsächliche Spielzeit beginnt. wenn der Ball die Hand eines Spielers der Mannschaft verlässt, die den Torgewinn nicht erzielt hat. Ein regelwidriger Wiederbeginn muss wiederholt werden.
     
    § 333 Torabwurf
     
    (1) Ein Torabwurf muss zuerkannt werden,
     
    a) wenn der Ball vollständig die Torlinie mit Ausnahme des Raumes zwischen den Torpfosten und unterhalb der Querlatte überschritten hat, nachdem er zuletzt von irgendeinem Spieler mit Ausnahme des Torwarts der verteidigenden Mannschaft berührt worden ist;
     
    b) wenn der Ball die Torlinie zwischen den Torpfosten und unterhalb der Querlatte überschreitet oder die Torpfosten, die Querlatte oder den verteidigenden Torwart trifft unmittelbar
    - nach einem Freiwurf innerhalb des 5m-Raums:
    nach einem Freiwurf außerhalb des 5m-Raums, der nicht in Übereinstimmung mit den Regeln ausgeführt wird;
     
    nach einem vom gegnerischen Tor nicht unmittelbar ausgeführten Torabwurf; - nach einem Eckwurf.
     
    (2) Der Torabwurf muss vom Torwart oder einem anderen Spieler der verteidigenden Mannschaft innerhalb des 2m-Raums ausgeführt werden. Ein regelwidriger Torabwurf muss wiederholt werden.
     
    (Beachte:
    Ein Freiwurf. Torabwurf oder Eckwurf darf nicht ungebührlich hinausgezögert wenden; er muss so ausgeführt werden, dass die anderen Spieler beobachten können, wenn der Bali die Hand des Spielers verlässt. Spieler machen oft den Fehler, den Wurf zu verzögern, weil sie die Bestimmungen in § 336 Abs. 4 übersehen. die es dem Werfer gestatten. den Ball zu dribbeln. ehe er ihn zu einem anderen Spieler abgibt Der Wurf kann so unmittelbar ausgeführt werden. auch wenn der Weder im Augenblick keinen Partner findet, dem er den Bali zuspielen kann. In diesem Ftitlee darf er den Wurf so ausführen. indem er ihn aus der erhobenen Hand auf die Wasseroberfläche fallen lässt /Bild 1] oder indem er ihn in die Luft wirft [Bild 21. um dann mit ihm zu schwimmen oder mit ihm zu dribbeln.)
     
    § 334 Eckwürfe
     
    (1) Ein Eckwurf muss angeordnet werden. wenn der Ball vollständig die Torlinie mit Ausnahme des Raumes zwischen den Torpfosten und unterhalb der Querlatte überschritten hat. nachdem er zuletzt von den) Torwart der verteidigenden Mannschaft berührt worden ist oder wenn ein Spieler der verteidigenden Mannschaft den Ball mit Absicht über die Torauslinie wirft.
     
    (2) Der Eckwurf muss durch einen Spieler der angreifenden Mannschaft von der 2-m-Marke an der Seite ausgeführt werden, an der der Ball die Torlinie überschritten har Der Wurf braucht nicht durch den nächsten Spieler, muss aber ohne ungebührliche Verzögerung ausgeführt werden.
     
    (Beachte:
    Zur Ausführung des Wurfes s. § 333 Abs. 2)
     
    (3) Bei der Ausführung eines Eckwurfes darf sich kein Spieler der angreifenden Mannschaft im 2-m-Raum befinden.
     
    (4) Ein Eckwurf, der von der falschen Steile aus ausgeführt wird oder ehe die Spieler der angreifenden Mannschaft den 2 m-Raum verlassen haben, muss wiederholt werden.
     
    § 335 Schiedsrichtereinwurf
     
    (1) Ein Schiedsrichtereinwurf muss ausgeführt werden,
     
    a) wenn bei Beginn eines Spielabschnittes ein Schiedsrichter der Meinung ist, dass der Ball sich in einer für eine Mannschaft günstigen Position liegt:
    b) wenn ein oder mehr Spieler beider Mannschaften zur gleichen Zeit einen Regelverstoß begehen und es dem Schiedsrichter nicht möglich ist zu entscheiden. wer zu erst einen Regelverstoß begangen hat;
    c) wenn beide Schiedsrichter zur gleichen Zeit pfeifen um einfache Fehler gegen beide Mannschaften anzuzeigen;
    d) wenn der Ball ein höher gelegenes Hindernis trifft oder sich dort festsetzt.
     
    (3) Bei einem Schiedsrichtereinwurf muss der Schiedsrichter den Ball nahe derselben seitlichen Position. wo sich der Vorfall ereignete. so in das Spielfeld werfen, dass die
     
     
    Spieler beider Mannschaften die gleiche Möglichkeit haben, ihn zu erreichen. Ein Schiedsrichtereinwurf, der nach einem Vorfall im 2-m-Raum gegeben wird, muss auf der 2-m-Linie ausgeführt werden.
     
    (3) Wenn bei einem Schiedsrichtereinwurf der Schiedsrichter der Meinung ist, dass der Ball eingeworfen worden ist, dass dies einen deutlichen Vorteil für eine Mannschaft bedeutet, muss der Schiedsrichtereinwurf wiederholt werden.
     
    § 336 Freiwürfe
     
    (1) Ein Freiwurf muss von der Stelle aus, an der der Regelverstoß begangen wurde, ausgeführt werden außer in folgenden Fällen:
     
    a) Wenn der Bai weiter vom Tor der verteidigenden Mannschaft entfernt ist. muss der Freiwurf an der Stelle ausgeführt werden, an der er sich gerade befindet
    b) Wenn der Regelverstoß von einem verteidigenden Spieler innerhalb seines 2-m-Raums begangen wurde. muss der Freiwurf gegenüber der Stelle, an der der Regelverstoß begangen wurde, oder, wenn der Bali sich außerhalb des 2-m-Raums befindet, an der Stelle, an der er sich gerade befindet, ausgeführt werden.
    c) Auf Grund anderer Bestimmungen in diesen Regeln.
     
    Der Freiwurf, der an falscher Stelle ausgeführt worden ist, ist zu wiederholen.
     
    (2) Die Zeit, die einem Spieler für die Ausführung eines Freiwurfs zugestanden wird, steht im Ermessen des Schiedsrichters; sie muss in vernünftigen Grenzen und ohne ungebührliche Verzögerung legen; die Ausführung braucht auch nicht unverzüglich zu geschehen. Es ist ein Regelverstoß, wenn ein Spieler, der bereit ist, einen Freiwurf auszuführen, dies nicht tut.
     
    (3) Verantwortlich für die Rückgabe des Balles an den Spieler, der den Freiwurf ausführen soll. ist die Mannschaft, der der Freiwurf zugesprochen worden ist.
     
    (4) Der Freiwurf muss so ausgeführt werden, dass alle Spieler beobachten können, wenn der Ball die Hand des den Wurf ausführenden Spielers verlässt: ihm ist es gestattet, den Ball zu fragen oder zu dribbeln, ehe er ihn einem anderen Spieler abgibt Der Ball ist sofort im Spie:, wenn er die Hand des den Wurf ausführenden Spielers verlässt.
     
    (Beachte:
    Zur Ausführung des Wurfs s. Abs. 2)
     
    § 337 Einfache Fehler
     
    (1) Es ist ein einfacher Fetter einen der in Abt 2 bis 19 genannten Regelverstöße zu begehen. Sie müssen mit einem Freiwurf für die gegnerische Mannschaft geahndet werden.
     
    (Beachte:
    Die Schiedsrichter müssen nach diesen Regeln einfache Fehler ahnden, um es der angreifenden Mannschaft zu ermöglichen, eine Vorteilssituation auszunutzen. Der Schiedsrichter muss jedoch auch die Vorteilsrege! in § 324 Abs. 3 beachten)
     
    (2) Kein Spieler darf, ehe der Schiedsrichter das Zeichen zum Beginn eines Spielabschnittes gegeben hat, die Torlinie überschreiten. Der Freiwurf muss an der Stelle ausgeführt werden, an der der Regelverstoß begangen wurde, oder an der Mittellinie, wenn der Ball noch nicht ins Spiel gebracht worden ist
     
    Einem Spieler darf bei Beginn eines Spielabschnittes oder zu einer anderen Zeit während des Spieles nicht geholfen werden.

    (Ende des Auszuges, weitere Informationen hier)

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